COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen

Nutzen Sie die “COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen” des Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.

 

Förderungen können alle Unternehmen aller Größen und Branchen beantragen. Es können materielle und immaterielle Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen eingereicht werden. Es werden Neuinvestitionen ab 5.000 € aus den Bereichen Ökologisierung & Klimaschutz, Gesundheit und Digitalisierung mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert.

Die normale Förderhöhe beträgt 7 %, Investitionen aus den speziellen Bereichen Ökologie & Umweltschutz, Gesundheit und Digitalisierung werden mit 14 % gefördert.

Erste Maßnahmen der Investitionen müssen zwischen dem 1.8.2020 und dem 28.2.2021 gesetzt werden. Die Inbetriebnahme und Bezahlung muss bis 28.2.2022 erfolgt sein.

Anträge können ab 1.9.2020 bis spätestens 28.2.2021 unter https://foerdermanager.aws.at eingereicht werden.

 

 

 

Handeln Sie rasch, denn der Fördertopf für alle Bereiche ist mit 1 Mrd. gedeckelt.

Sehr viele unsere Produkte und Softwarelösungen fallen in den Bereich der Digitalisierung und sind somit mit 14 % förderbar.

Lassen Sie uns den weiteren Weg hin zur verstärkten Digitalisierung gemeinsam gehen.

 

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